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4Route

Partnerprogramm

Du kennst Betriebe, die ständig Termine koordinieren? Empfiehl ihnen 4Route.

Für Leute, die ohnehin mit Handwerks- und Servicebetrieben arbeiten: Außendienst im Großhandel, Agenturen, Berater, Steuerbüros. Deine Kontakte bekommen Rabatt, du eine einmalige Provision für jeden Betrieb, der bleibt. Zum Beispiel 78,00 € netto für einen Betrieb im Business-Plan.

  1. Bewerben und Code bekommen

    Schreib uns kurz, wer du bist und welche Betriebe du kennst. Passt es, schicken wir dir die Bedingungen und deinen persönlichen Code.

  2. Empfehlen, wann es passt

    Du empfiehlst 4Route, wenn du es für sinnvoll hältst. Deine Kontakte geben den Code beim Abschluss des Abos ein und bekommen Rabatt.

  3. Provision per Gutschrift

    Zahlt der Betrieb 90 Tage nach der ersten Abrechnung noch, bekommst du deine Provision einmalig per Gutschrift.

Das Programm richtet sich an Unternehmer und Selbstständige. Du gehst keine Pflichten zum Verkaufen ein, hast kein Gebiet und keine Umsatzziele und schließt keine Verträge für uns ab.

Partnerbedingungen

Stand: 27. Oktober 2026

§ 1 Vertragspartner und Gegenstand

Diese Bedingungen regeln die Empfehlung von 4Route zwischen Whytropy SaaS Services, Inhaber Johannes Treier, Wanner Str. 4, 44649 Herne („4Route“), und dem Partner. Der Partner empfiehlt 4Route gelegentlich an Betriebe und erhält dafür eine Provision nach § 4.

Der Partner ist Tippgeber. Er ist nicht ständig mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Verträgen betraut und damit kein Handelsvertreter im Sinne von § 84 HGB. Er ist zu keiner Tätigkeit verpflichtet, unterliegt keinen Weisungen, hat weder Gebietsschutz noch Exklusivität und darf keine Erklärungen im Namen von 4Route abgeben oder Verträge für 4Route schließen. Er darf auch für andere Anbieter tätig sein.

§ 2 Voraussetzungen und Zustandekommen

Partner kann nur werden, wer als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Die Teilnahme kommt zustande, wenn der Partner diese Bedingungen in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und 4Route ihm einen Code zuteilt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

§ 3 Partnercode

  • Der Partner erhält einen persönlichen Code. Betriebe, die ihn beim Abschluss ihres ersten Abos eingeben, erhalten den in der Partnervereinbarung genannten Rabatt auf den Planpreis.
  • Der Code gilt nur für Neukunden, die vorher noch kein bezahltes Abo bei 4Route hatten.
  • Eine Empfehlung ist dem Partner nur zugeordnet, wenn der Code beim Abschluss eingegeben wurde. Nachträgliche Zuordnungen sind ausgeschlossen.

§ 4 Provision

  • Für jeden geworbenen Betrieb erhält der Partner einmalig eine Provision in der vereinbarten Höhe, berechnet als Vielfaches des monatlichen Nettopreises des gebuchten Plans ohne Zusatzplätze.
  • Der Anspruch entsteht erst, wenn das Abo des Betriebs 90 Tage nach der ersten bezahlten Abrechnung (nach einer etwaigen Testphase) ungekündigt besteht und bezahlt ist. Kündigt der Betrieb vorher oder werden Zahlungen erstattet, entsteht keine Provision.
  • Keine Provision gibt es für den eigenen Betrieb des Partners, für mit ihm verbundene Unternehmen, für Angehörige und für Betriebe, die bereits Kunde von 4Route waren.
  • Weitere Provisionen, etwa für Verlängerungen, Planwechsel oder Folgeumsätze, sind ausgeschlossen. Einen Anspruch auf Ausgleich nach Ende der Zusammenarbeit gibt es nicht, da der Partner kein Handelsvertreter ist.
  • 4Route rechnet fällige Provisionen monatlich per Gutschrift ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) und überweist sie innerhalb von 14 Tagen. Die Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit der Partner nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist. Der Partner teilt dazu seine Steuernummer oder USt-IdNr. mit und versteuert die Provision selbst. Widerspricht der Partner einer Gutschrift, stellt er selbst eine Rechnung.

§ 5 Pflichten bei der Empfehlung

  • Der Partner beschreibt 4Route wahrheitsgemäß und nur so, wie es auf 4route.de dargestellt ist. Er macht keine Zusagen zu Preisen, Funktionen oder Ergebnissen, die darüber hinausgehen.
  • Empfiehlt er 4Route öffentlich, etwa in sozialen Netzwerken, auf einer Website oder in einem Newsletter, macht er den kommerziellen Zweck deutlich, z. B. mit „Werbung“ oder „Partnerlink, ich erhalte eine Provision“ (§ 5a Abs. 4 UWG).
  • Er versendet keine Werbung per E-Mail, SMS, Messenger oder Telefon an Empfänger, die nicht vorher eingewilligt haben (§ 7 UWG), und verarbeitet die Daten seiner Kontakte nach den Datenschutzgesetzen in eigener Verantwortung.
  • Er veröffentlicht den Code nicht auf Gutschein- und Rabattportalen, schaltet keine Suchmaschinenanzeigen auf den Namen „4Route“ oder ähnliche Begriffe und erweckt nicht den Eindruck, für 4Route zu sprechen oder dessen Mitarbeiter zu sein. Marken und Logos von 4Route nutzt er nur nach Absprache.
  • Verstößt der Partner gegen diese Pflichten, stellt er 4Route von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Datenschutz

Für die Abrechnung nennt 4Route dem Partner nur den Namen des geworbenen Betriebs, den Plan, das Datum des Abschlusses und den Stand der Provision. Weitere Daten der Betriebe erhält der Partner nicht. Die Daten des Partners verarbeitet 4Route zur Durchführung dieser Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Die Vereinbarung läuft unbefristet. Beide Seiten können sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen, bei einem Verstoß gegen § 5 auch fristlos. Mit dem Ende wird der Code deaktiviert. Für Abos, die vorher mit dem Code abgeschlossen wurden, gilt § 4 weiter.

§ 8 Haftung und Schlussbestimmungen

4Route haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. 4Route kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und teilt Änderungen mindestens 30 Tage vorher in Textform mit; der Partner kann bis dahin kündigen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Herne. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

Interesse?

Schreib uns, wer du bist und mit welchen Betrieben du zu tun hast. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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